Geprüfter Pflegesachverständiger der Landespflegekammer RLP (FORUM, Berlin)
Meine Expertise zum Schutz Gepflegter und Pflegender
Verlässliche Gutachten. Klare Aussagen. Fachlich fundiert.
Als geprüfter unabhängiger Pflegesachverständiger unterstütze ich Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden mit neutralen, nachvollziehbaren und rechtssicheren Gutachten. Mein Anspruch: Jede Einschätzung basiert auf langjähriger Fachpraxis, wissenschaftlich fundiert und verständlich formuliert.
Fachliche Leistungen im Überblick
Als zugelassener Pflegesachverständiger unterstütze ich Gerichte, Staatsanwaltschaften und Anwälte mit fachlich fundierten Gutachten und Stellungnahmen rund um Pflegefragen, Versorgungsqualität und Haftungsfälle. Mein Ziel: objektive, nachvollziehbare und rechtssichere Einschätzungen.
Gerichtsgutachten bei Pflegefehlern und Haftungsfragen
Sachverständige Stellungnahmen in Zivil- und Strafsachen mit Fokus auf Pflegestandardverletzungen, Pflegeverlauf und Versorgungsmängel.
Pflegegutachten im Sozial- und Versicherungsrecht
Erstellung von Gutachten im Kontext der Pflegeversicherung (§§ 14, 15 SGB XI) und der Unfallversicherung.
Prüfung von Leistungsabrechnungen ambulanter Pflegedienste
Fachliche Kontrolle von Abrechnungen auf Richtigkeit, Plausibilität und Pflegefachlichkeit.
Beurteilung & Prüfung von
MD(K)-Gutachten & Widerspruchsbegleitung
Überprüfung medizinischer Gutachten und fundierte Unterstützung bei der Formulierung pflegefachlicher Widersprüche.
Fachlich fundierte Einschätzung in Pflegefragen gesucht?
Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf – für ein unverbindliches Erstgespräch oder zur direkten Beauftragung eines Gutachtens.
Über mich 👋
Fachliche Klarheit & pflegerische Tiefe
Ich bin Andreas Rüppel – geprüfter Pflegesachverständiger, Gesundheits- und Krankenpfleger (RN) und langjähriger Fachautor. Seit über drei Jahrzehnten beschäftige ich mich intensiv mit der Analyse von Pflegeprozessen, Pflegedokumentationen und der Qualität professioneller Versorgung – stationär wie ambulant.
Meine Aufgabe: Gerichtsfeste, fachlich fundierte Gutachten zu erstellen – neutral, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Geprüfter Sachverständiger der Landespflegekammer RLP
Landesmultiplikator für Qualitätsindikatoren (stationäre Pflege)
Multiplikator Strukturmodell (Ein-STEP – BMG-Projekt)
Über 30 Jahre Pflegepraxis und Dokumentationserfahrung
Referent & Fachautor im Bereich Pflegequalität und Dokumentation
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen – so erfahren Sie, wie eine Zusammenarbeit abläuft und welche Leistungen Sie von mir erwarten können.
Wie läuft eine Beauftragung ab?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme erhalten Sie ein Erstgespräch, in dem wir die Fragestellung und den Gutachtenumfang klären. Im Anschluss erfolgt die formale Auftragserteilung, ggf. mit richterlichem Beschluss oder Vollmacht.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Je nach Komplexität und Umfang liegt die Bearbeitungszeit meist zwischen 4 und 8 Wochen. Dringende Fristen (z. B. Gerichtstermine) werden berücksichtigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel: Aktenauszüge, Pflegeverläufe, MDK-Gutachten, Leistungsnachweise, ggf. Pflegedokumentationen oder Abrechnungen. Ich informiere Sie konkret, sobald der Fall bekannt ist.
Sind Sie zur Neutralität verpflichtet?
Als unabhängiger Sachverständiger bin ich zur objektiven, unparteiischen und fachlich fundierten Gutachtenerstellung verpflichtet – losgelöst/ungeachtet vom/dem Auftraggeber.
Arbeiten Sie auch bundesweit?
Ja. Ich nehme Aufträge aus ganz Deutschland entgegen – je nach Fall digital oder mit persönlicher Vor-Ort-Begehung.
Übernehmen Sie auch Gutachten in laufenden Gerichtsverfahren?
Selbstverständlich. Auch die Überprüfung vorhandener Gutachten (MD(K), privat oder öffentlich) sowie Zweitgutachten sind möglich.
Wie und auf welcher Grundlage wird ein Gutachten vergütet?
Die Vergütung erfolgt nach vorheriger Klärung gemäß JVEG Gruppe M2 oder pauschal und richtet sich nach der Komplexität!
Können zusätzliche versteckte Kosten im Nachgang entstehen?
Nein, Kostentransparenz ist die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Jegliche Zusatzkosten werden im Vorfeld besprochen und erst nach Freigabe im Leistungsumfang berücksichtigt! z.B. Zweitgutachten, Teilnahme an Gerichtsverhandlung etc.
Wann macht es Sinn Kontakt aufzunehmen?
So früh wie möglich, da fehlende Unterlagen/Dokumente frühzeitig nachgefordert werden können und sich so ein unnötiger Zeitaufwand verringert!
Meine Expertise zum Schutz Gepflegter und Pflegender
Anschrift
Andreas Rüppel Stiftsstraße 4 56294 Münstermaifeld